Kosten
Die Kosten einer Psychotherapie werden von der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung immer dann übernommen, wenn eine sogenannte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt (Näheres dazu siehe weiter oben unter „Psychotherapie als Heilbehandlung“).
Beratung, Coaching und Supervision sind grundsätzlich keine Leistung der Krankenversicherung, da es sich nicht um eine Heilbehandlung handelt. Für eine Sitzung (50 min) berechne ich derzeit 118 Euro (Ziffer 870 GOP 2,7-facher Satz).
Für gesetzlich Versicherte gilt: Bitte bringen Sie zum ersten Termin (und dann wieder zu Beginn jedes neuen Quartals) das Kärtchen Ihrer Krankenkasse mit. Es fallen für Sie keine weiteren Kosten an.
Für Privatpatienten und Selbstzahler gilt: Mein Honorar berechne ich anhand der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, derzeit Ziffer 870 2,7-facher Satz = 118 Euro für eine Sitzung / 50 min). Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung nach Rechnungsstellung (in der Regel am Monatsende). Wenn Sie möchten, dass Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe die Kosten einer Psychotherapie übernimmt, erkundigen Sie sich bitte vorher nach den entsprechenden Vorgaben Ihrer Versicherung (wie viele Sitzungen werden bezahlt, Höhe der Erstattung, Voraussetzungen an die Qualifikation der Therapeutin, Antragsverfahren).